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Gutachten über den
Denkmalwert |
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Handelt
es sich bei einem Gebäude oder einer baulichen Anlage um ein
Baudenkmal nach den Kriterien des Denkmalschutzgesetzes NRW? Welchen
Umfang hat das Denkmal gegebenenfalls? Was sind seine
prägenden
Bestandteile, die Charakteristika seines Erscheinungsbildes und seiner
räumlichen Ausstrahlung? Aus welchen Gründen ist es
gegebenenfalls bedeutend und erhaltenswert? Ein Gutachten umfasst:
Archiv- und Aktenrecherche, Literaturrecherche,
Behördengespräche, Auswertung historischer Karten,
Ortsbesichtigung, Baubeschreibung, Übersicht zur
Baugeschichte,
Stilkundliche Einordnung, Beurteilung des Denkmalwerts.
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Architekturgeschichtliches
Gutachten |
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Stilkundliche
Einordnung von historischen Bauten infolge Archiv- und Aktenrecherche,
Behördengesprächen, Literaturrecherche, Auswertung
historischer Karten, Ortsbesichtigung, Baubeschreibung,
Übersicht
zur Baugeschichte. Auch Kurzgutachten aus Teil-Leistungen sind
möglich. |
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Eintragungstext für die
Denkmalliste |
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Kompakte
Zusammenstellung des Umfangs, der prägenden Bestandteile des
Denkmals, der Charakteristika seines Erscheinungsbildes und seiner
räumlichen Ausstrahlung, sowie der Bedeutungsebenen und
Erhaltungsgründe anhand eines vorliegenden Gutachtens
über
den Denkmalwert (s.o.). |
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Denkmalpflegerisches
Erhaltungskonzept und Bauberatung |
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Entlastung
für Bauherren und den planenden Architekten durch Analyse der
prägenden Eigenschaften des Denkmals und der im
Eintragungstext
definierten Schutzziele, um ein denkmalgerechtes Nutzungs- und
Handlungskonzept zu begründen. Welche Maßnahmen sind
aus
denkmalfachlicher Sicht für die Substanz und das
Erscheinungsbild
des Denkmals geeignet? Anhand der Erkenntnisse kann eine
zielführende Abstimmung mit der Unteren
Denkmalbehörde
eingeleitet und das Erlaubnisverfahren beschleunigt werden. Die
Erlaubnis zur Änderung des Denkmals wird durch die UDB anhand
der
Unterlagen des planenden Architekten erteilt. |
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Unterlagenprüfung
für steuerliche Bescheinigung |
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Prüfung
zur Entlastung der Denkmalbehörden, ob die
durchgeführten
Maßnahmen für die Erhaltung und sinnvolle Nutzung
des
Denkmals erforderlich waren, mit der UDB abgestimmt und denkmalgerecht
ausgeführt worden sind. Anhand der Dokumentation in der
Denkmal-Akte, der Antragsunterlagen, einer Ortsbesichtigung und
gegebenenfalls einer Fotodokumentation wird
überprüft, in
welchem Umfang die Maßnahmen steuerlich bescheinigt werden
können. |
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Texte für Denkmaltafeln
und Hinweistafeln |
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Entwurf
von kurzen Texten für Informationstafeln über
Baudenkmäler anhand der verfügbaren Unterlagen. |
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Archivrecherche |
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Recherche
in kommunalarchiven und im Landesarchiv nach Unterlagen über
Planungs- und Bauprojekte oder biografische Informationen über
Architekten und Städtebauer. |
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