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MORITZ WILD
BAUGESCHICHTE UND DENKMALPFLEGE
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Gutachten über den Denkmalwert
Handelt es sich bei einem Gebäude oder einer baulichen Anlage um ein Baudenkmal nach den Kriterien des Denkmalschutzgesetzes NRW? Welchen Umfang hat das Denkmal gegebenenfalls? Was sind seine prägenden Bestandteile, die Charakteristika seines Erscheinungsbildes und seiner räumlichen Ausstrahlung? Aus welchen Gründen ist es gegebenenfalls bedeutend und erhaltenswert? Ein Gutachten umfasst: Archiv- und Aktenrecherche, Literaturrecherche, Behördengespräche, Auswertung historischer Karten, Ortsbesichtigung, Baubeschreibung, Übersicht zur Baugeschichte, Stilkundliche Einordnung, Beurteilung des Denkmalwerts.
Architekturgeschichtliches Gutachten
Stilkundliche Einordnung von historischen Bauten infolge Archiv- und Aktenrecherche, Behördengesprächen, Literaturrecherche, Auswertung historischer Karten, Ortsbesichtigung, Baubeschreibung, Übersicht zur Baugeschichte. Auch Kurzgutachten aus Teil-Leistungen sind möglich.
Eintragungstext für die Denkmalliste
Kompakte Zusammenstellung des Umfangs, der prägenden Bestandteile des Denkmals, der Charakteristika seines Erscheinungsbildes und seiner räumlichen Ausstrahlung, sowie der Bedeutungsebenen und Erhaltungsgründe anhand eines vorliegenden Gutachtens über den Denkmalwert (s.o.).
Denkmalpflegerisches Erhaltungskonzept und Bauberatung
Entlastung für Bauherren und den planenden Architekten durch Analyse der prägenden Eigenschaften des Denkmals und der im Eintragungstext definierten Schutzziele, um ein denkmalgerechtes Nutzungs- und Handlungskonzept zu begründen. Welche Maßnahmen sind aus denkmalfachlicher Sicht für die Substanz und das Erscheinungsbild des Denkmals geeignet? Anhand der Erkenntnisse kann eine zielführende Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde eingeleitet und das Erlaubnisverfahren beschleunigt werden. Die Erlaubnis zur Änderung des Denkmals wird durch die UDB anhand der Unterlagen des planenden Architekten erteilt.
Unterlagenprüfung für steuerliche Bescheinigung
Prüfung zur Entlastung der Denkmalbehörden, ob die durchgeführten Maßnahmen für die Erhaltung und sinnvolle Nutzung des Denkmals erforderlich waren, mit der UDB abgestimmt und denkmalgerecht ausgeführt worden sind. Anhand der Dokumentation in der Denkmal-Akte, der Antragsunterlagen, einer Ortsbesichtigung und gegebenenfalls einer Fotodokumentation wird überprüft, in welchem Umfang die Maßnahmen steuerlich bescheinigt werden können.
Texte für Denkmaltafeln und Hinweistafeln
Entwurf von kurzen Texten für Informationstafeln über Baudenkmäler anhand der verfügbaren Unterlagen.
Archivrecherche
Recherche in kommunalarchiven und im Landesarchiv nach Unterlagen über Planungs- und Bauprojekte oder biografische Informationen über Architekten und Städtebauer.